Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikationsnummer angeben.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Seit 2016 sind meldende deutsche Finanzinstitute verpflichtet, für jedes meldepflichtige Konto die im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FkAustG) aufgeführten Daten zu erheben. Diese Daten sind bis zum 31. Juli des jeweiligen folgenden Kalenderjahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.
Die von den Finanzinstituten an das BZSt zu meldende Daten sind:
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