Zinsanpassungsverfahren aktueller Sparverträge
Flexibel Sparen und VL-Sparen
Verkauf seit 01.08.2016
Der Guthabenzins beim Flexibel Sparen und beim vermögenswirksamen Sparvertrag ist variabel und entspricht der "Einlagefazilität" der Europäischen Zentralbank, maximal jedoch dem Zinssatz der zuletzt emittierten Bundesobligation. Die Zinsanpassung richtet sich nach der Änderung des Referenzzinssatzes.
aktuelle Einlagefazilität seit 30.09.2019: | -0,50 % |
aktueller Sparzins seit 01.01.2017: | 0,001 % |
Zum Anpassungstermin wird die Veränderung des 3-Monats-Euribors im Vergleich zum letzten Termin überprüft. Weicht der Referenzzins um mindestens 0,25%-Punkte ab, wird eine Anpassung des variablen Darlehenszinses zum übernächsten Monatsbeginn vorgenommen. Liegt die Änderung unter 0,25%-Punkte bleibt der bisherige variable Darlehenszins bestehen.
Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)
Die Stadtsparkasse Schwedt verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.
Zinsanpassungsverfahren alter Sparverträge
Der Guthabenzins ist variabel und entspricht der "Einlagefazilität" der Europäischen Zentralbank, maximal jedoch dem Zinssatz der zuletzt emittierten Bundesobligation.
aktuelle Einlagefazilität seit 30.09.2019: | -0,50 % |
aktueller Sparzins seit 01.01.2017: | 0,001 % |
Der Guthabenzins ist variabel und entspricht der "Einlagefazilität" der Europäischen Zentralbank, maximal jedoch dem Zinssatz der zuletzt emittierten Bundesobligation.
Nachfolgende Berechnung soll das Zinsanpassungsverhalten verdeutlichen:
aktuelle Einlagefazilität seit 30.09.2019: | -0,50 % |
aktueller Sparzins seit 01.01.2017: | 0,001 % |
Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)
Die Stadtsparkasse Schwedt verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.
Zinsanpassungsverfahren variabler Darlehen
Variabler Darlehenszins
Die Zinsanpassung variabler Darlehen richtet sich nach der Änderung des Referenzzinses, dem 3-Monats-Euribor. Ausschlaggebend für eine Zinsangleichung ist die Veränderung des 3-Monats-Euribors um mindestens 0,25 %-Punkte seit dem letzten Anpassungstermin.
Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)
Die Stadtsparkasse Schwedt verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.