Ob in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung, zur Miete oder im eigenen Heim: Sie besitzen Eigentum von hohem persönlichen sowie finanziellen Wert. Unvorhersehbare Ereignisse, wie Sturmschäden, Brände, Einbruchdiebstahl oder eine geplatzte Wasserleitung zerstören dieses Hab und Gut.
Auch wenn ein persönlicher Wert nur schwer zu ersetzen ist – eine Hausratversicherung schützt Sie in diesen Fällen vor finanziellen Schäden.
Schutz bei Schäden durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und weiteren Risiken – und das weltweit.
Sie haben mit dem OPTIMAL-Tarif einen hohen Schutz zum fairen Preis. Zusätzlich können Sie individuelle Bausteine dazu wählen, wie z. B. einen FahrraddiebstahlSchutz.
Der Tarif bietet Ihnen auch Versicherungsschutz, wenn sie den Schaden selbst verursacht haben.
Nach einem Schaden können Sie die betroffenen Hausratgegenstände in gleicher Art und Güte zum aktuell geltenden Neuwert neu beschaffen.
Hausrat auf Ihrem Grundstück ist gegen alle versicherten Gefahren (inklusive einfachem Diebstahl) geschützt. Und das bis zu 5.000 Euro.
Die wichtigsten Leistungen in einem Tarif
Mit dem OPTIMAL-Tarif unseres Versicherungspartners haben Sie einen hohen Schutz zum fairen Preis.
Tarif OPTIMAL |
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Hausratschutz gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 7 und Hagel | |
Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro möglich – und damit günstigerer Beitrag | |
Außenversicherung (weltweit) bis zu drei Monate | |
Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit | |
Überspannung durch Blitz | |
Trickdiebstahl von Wertsachen in der Wohnung | bis 1.500 Euro, maximal 3.000 Euro pro Jahr |
Einfacher Diebstahl aus Krankenzimmern | bis 1 Prozent der Versicherungssumme |
Diebstahl aus verschlossenen Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen | bis 5.000 Euro |
Diebstahl aus dem Auto, Wohnmobil, Wohnwagen oder Wasserfahrzeug | bis 5.000 Euro |
Missbrauch von Kredit-, Scheck-und Kundenkarten | bis 200 Euro je Versicherungsfall |
Kosten für abhandengekommene Reisedokumente | |
Deckung für Rückstauschäden | |
Weitere Versicherungsleistungen, optional hinzufügbar | |
Versicherung gegen Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdrutsch oder Lawinen | |
Fahrraddiebstahl | |
Glasversicherung (inklusive Ceran- und Induktionskochfeld) |
Hinweis: Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben, maßgebend ist der Umfang und Wortlaut der Versicherungsbedingungen.
Für jede Person mit Eigentum empfiehlt sich eine Hausratversicherung. Mit wertvollem Eigentum sind nicht nur teurer Schmuck und Sammlerstücke, sondern beispielsweise auch elektronische Geräte (Laptops, Smartphones, Spielkonsolen), Möbel und Dekogegenstände (Vasen, Bilder, usw.) sowie Kleidung gemeint. Der Abschluss einer Hausratversicherung ist deshalb für alle Personen sinnvoll – völlig unabhängig, ob sie in einer kleinen Wohnung oder einem großen Haus leben.
Die Hausratversicherung sichert Ihr Eigentum vor Schäden, durch zum Beispiel:
Optionale Bausteine sichern Ihren Hausrat vor weiteren Schäden ab, zum Beispiel durch Elementarschäden in Folge von Hochwasser- oder Starkregenereignissen.
Wohnen Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen, benötigen Sie nur eine gemeinsame Hausratversicherung. Ihr gemeinsamer Hausrat ist dann über diese eine Versicherung abgesichert.
Die Versicherungssumme sollte so hoch sein wie der Neuwert Ihres Hausrates. Nur dann sind Sie im Schadensfall bestens abgesichert.
Im Schadensfall erstattet Ihnen die Versicherung den Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrates. Dies ermöglicht es Ihnen, beschädigte Gegenstände durch neue zu ersetzen – ohne Einbußen bei Art und Güte des Gegenstands. Der dynamische Tarif berücksichtigt auch Preisveränderungen.
Der Unterschied zwischen der Wohngebäude- und Hausratversicherung besteht darin, was versichert wird: Bei einer Hausratversicherung werden Gegenstände innerhalb Ihrer vier Wände versichert, also Geräte, Möbel, Kleidung, Geschirr und ähnliche Dinge. Die Wohngebäudeversicherung begleicht Schäden am Wohngebäude selbst. Wenn beispielsweise Ihr Dach mit Photovoltaikanlage durch einen Sturm in Mitleidenschaft gezogen wird, begleicht Ihre Wohngebäudeversicherung die Schäden.
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