Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Hauptgeschäftsstelle

Stadtsparkasse Schwedt
Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 44
16303 Schwedt/Oder

Unsere BLZ und BIC
BLZ17052302
BICWELADED1UMX

Sparkassenstiftungen

Mit den Menschen vor Ort verbunden.

Sparkassenstiftungen

Mit den Menschen vor Ort verbunden.

Aus der Region für die Region – so lautet der Kerngedanke unseres Engagements. Die enge Bindung der Sparkassenstiftungen an ihre Region ermöglicht gemeinsame Initiativen und Unterstützung da, wo sie gebraucht wird.

Stiftergemeinschaft

Stiftergemeinschaft

Das Grundprinzip

Stiftungen sind für die positive Entwicklung unserer Region unverzichtbar, vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Denn sie sind unabhängig vom Staat, einfallsreich im Erfinden von Lösungen, vor allem aber praktisch und rasch beim Umsetzen ihres sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen, bildenden oder sonstigen Stiftungszwecks.

Mit der Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Schwedt gibt die Sparkasse den Bürgerinnen und Bürgern ein „Instrument“ an die Hand, sich als Stifter dauerhaft gemeinnützig zu engagieren.

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse bündelt das Wirken vieler Stifter in unserer Heimat für individuell bestimmbare Zwecke.

Wie wird der dauerhafte Bestand meiner Stiftung gewährleistet?

Viele Stiftungen werden zu Lebzeiten vom Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. In einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt ergeben sich wegen der fehlenden Fachkenntnis häufig Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muss.

Das muss nicht sein. In einer Stiftergemeinschaft stehen Ihnen für die Verwaltung Ihrer Stiftung professionelle Partner zur Verfügung, die unabhängig von natürlichen Personen sicherstellen, dass Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird.

In der Stiftergemeinschaft der Stadtsparkasse Schwedt wird Ihre Stiftung gemeinsam mit anderen Stiftungen kostenoptimiert von einer renommierten Stiftungsverwaltungsgesellschaft, der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, verwaltet. Diese übernimmt gemeinsam mit der Stadtsparkasse die Verwaltungsarbeiten für Ihre Stiftung.

Mit meiner Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse profitiere ich:

  • durch eine äußerst einfache Stiftungserrichtung
  • von einer professionellen Stiftungsverwaltung
  • von einem Höchstmaß an Flexibilität bei der Zweckbestimmung
Stiftungsgründung

Stiftungsgründung

Wie gründe ich eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft?

Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt kostengünstig durch Abschluss des Stiftungsverwaltungsvertrages mit der Stiftungstreuhänderin. Sie legen die zu fördernden Einrichtungen und die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie von der Stiftungstreuhänderin, der Sparkasse und Ihrem Kundenbetreuer erledigt.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.

Ab welchem Betrag kann meine  Stiftung errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen“ der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Namensstiftung können Sie deshalb bereits mit einem Betrag in Höhe von 25.000 EUR errichten und die fördernde Einrichtung individuell bestimmen.

Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.

Wie werden die Mittel verwendet?

Sie entscheiden selbst, welche steuerbegünstigte Einrichtung gefördert werden soll. Wenn Sie selbst keinen Empfänger festlegen, entscheidet das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Stiftungserträge. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sofern Sie es wünschen, kann die Stiftung einen Teil der erwirtschafteten Erträge dazu verwenden, Ihr Grab zu pflegen und somit Ihr Andenken zu ehren.

Steuerliche Förderung

Steuerliche Förderung

Einkommensteuer

Sie können Ihre Zuwendungen an Ihrer Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 % als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zuwendungen in den Vermögensstock Ihrer gemeinnützigen Stiftung werden dabei mit deutlich höheren Beträgen steuerlich gefördert als etwa Spenden.

Um Ihre Stiftungszuwendung steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie nicht bis zur Abgabe Ihrer Steuererklärung warten. Die Eintragung in die Lohnsteuerkarte bzw. die Kürzung der Einkommensteuervorauszahlungen ist möglich.

 

Beispiel zur steuerlichen Förderung

 
Zuwendung 50.000 Euro
Steuererstattung bei einem angenommenen Steuersatz von 30 %
15.000 Euro
Eigener Aufwand 35.000 Euro
   

Schenkung- und Erbschaftsteuer

Die Zuwendungen in den Vermögensstock Ihrer Stiftung sind von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit, da die Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient. Eine Zuwendung von ererbtem Vermögen an eine Stiftung innerhalb von 24 Monaten nach Erbanfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftsteuer führen.

Steuern auf Erträge

Im Rahmen der Vermögensanlage ist die Stiftung von Steuern auf die Erträge befreit.

 Cookie Branding
i