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Hauptgeschäftsstelle

Stadtsparkasse Schwedt
Dr.-Theodor-Neubauer-Str. 44
16303 Schwedt/Oder

Unsere BLZ und BIC
BLZ17052302
BICWELADED1UMX
Alte Sparverträge

Zinsanpassungsverfahren alter Sparverträge 

Flexibel Sparen und VL-Sparen (Verkauf bis 31.07.2016)

Der Guthabenzins ist variabel und entspricht der "Einlagefazilität" der Europäischen Zentralbank, maximal jedoch dem Zinssatz der zuletzt emittierten Bundesobligation.

Ausschlaggebend für eine Zinsanpassung ist die Veränderung des Referenzzinssatzes seit der letzten Kundenzinsanpassung. Sinkt oder steigt der Referenzzins um mindestens 0,25 %-Punkte, wird der Kundenzins entsprechend angepasst.

Flexibel Sparen (Verkauf bis 18.09.2015)

Der Guthabenzins ist variabel und entspricht der "Einlagefazilität" der Europäischen Zentralbank, maximal jedoch dem Zinssatz der zuletzt emittierten Bundesobligation.

Die Zinsanpassung richtet sich nach der Änderung des Referenzzinssatzes. Dieser ergibt sich aus dem Satz der Einlagenfazilität.

Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)

Die Stadtsparkasse Schwedt verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.

Flexibel- und VL-Sparen

Zinsanpassungsverfahren aktueller Sparverträge 

Flexibel Sparen und VL-Sparen
Verkauf seit 01.08.2016

Der Guthabenzins beim Flexibel Sparen und beim vermögenswirksamen Sparvertrag ist variabel und entspricht der "Einlagefazilität" der Europäischen Zentralbank, maximal jedoch dem Zinssatz der zuletzt emittierten Bundesobligation. Die Zinsanpassung richtet sich nach der Änderung des Referenzzinssatzes.

Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)

Die Stadtsparkasse Schwedt verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.

Variabler Darlehenszins

Zinsanpassungsverfahren variabler Darlehen 

Variabler Darlehenszins

 

Die Zinsanpassung variabler Darlehen richtet sich nach der Änderung des Referenzzinses, dem 3-Monats-Euribor. Ausschlaggebend für eine Zinsangleichung ist die Veränderung des 3-Monats-Euribors um mindestens 0,25 %-Punkte seit dem letzten Anpassungstermin.

Die Überprüfung findet zum Monats-Ultimo (bzw. am letzten Werktag des jeweiligen Monats) mit Zins vom Vortag statt:

30. März
30. Juni
30. September
30. Dezember

Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)

Die Stadtsparkasse Schwedt verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.

Dispositionszins

Zinsanpassungsverfahren Dispositionszins

Dispositionszins

Die Zinsanpassung des Dispositionszinses richtet sich nach der Änderung des Referenzzinses, dem 3-Monats-Euribor. Ausschlaggebend für eine Zinsangleichung ist die Veränderung des 3-Monats-Euribors um mindestens 0,25 %-Punkte seit dem letzten Anpassungstermin.

Überprüfungstermin

Die Überprüfung findet zum Monats-Ultimo (bzw. am letzten Werktag des jeweiligen Monats) mit Zins vom Vortag statt:

  • 30. März
  • 30. Juni
  • 30. September
  • 30. Dezember

Anpassungstermin

Die ggf. notwendige Anpassung der variablen Zinssätze erfolgt in vierteljährlichen Abständen zu folgenden Terminen:

  • 30. April
  • 30. Juli
  • 30. Oktober
  • 30. Januar

Notfallplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (BMR)

Die Stadtsparkasse Schwedt verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.

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