Der Losbesitzer nimmt automatisch an den regelmäßigen Auslosungen teil. In den Monatsauslosungen werden Bargeldgewinne von 2,50 bis zu 5.000 Euro, in den drei Sonderauslosungen zusätzlich Geld- und nachhaltige Sachgewinne im Gesamtwert von 2,5 Millionen Euro verlost. Vier Euro pro Los und Monat werden gespart. 25 Cent pro Los und Monat fließen in die Förderung kultureller, sozialer und ökologischer Projekte.
Machen Sie sich selbst eine Freude und sichern Sie sich die eigene Chance auf einen der vielen attraktiven Gewinne. PS-Lose können Sie in jeder Filiale Ihrer Sparkasse oder ganz bequem von zu Hause aus im Internet kaufen.
Die Lotterie, bei der alle gewinnen: Mit dem PS-Lotterie-Sparen schaffen Sie sich ein Sparguthaben, sichern sich attraktive Gewinnchancen bei zwölf Monats- und drei Sonderauslosungen im Jahr – und unterstützen gleichzeitig gemeinnützige Projekte in Ihrer Region.
Mit den Zweckerträgen des PS-Lotterie-Sparens in Höhe von über zehn Millionen Euro pro Jahr werden soziale und ökologische Projekte in den Regionen der ostdeutschen Sparkassen gefördert, um so Beiträge zur Entwicklung einer vielfältigen Gesellschaft und zum Schutz der Umwelt und ihrer natürlichen Ressourcen zu leisten. Neben der Verlosung von klimafreundlichen Gewinnen in den Sonderauslosungen widmet sich die Lotteriegesellschaft zunehmend der ökologischen Nachhaltigkeit und verankert dies in ihren Unternehmenszielen – für die Generation von heute und die Generationen von morgen.
Teilnahme ab 18 Jahren. Spielen kann süchtig machen. Die Wahrscheinlichkeit eines Hauptgewinns der Sonderauslosung beträgt ca. 1 zu 3,4 Millionen und eines 5.000-Euro-Hauptgewinns der Monatsauslosung 1 zu 30.000. Die Bedingungen und Auslosungsbestimmungen für das PS-Lotterie-Sparen sind Vertragsbestandteil. Diese und Hinweise zur Spielsuchtgefährdung und zu Hilfsmöglichkeiten finden Sie hier. Kostenfreie und anonyme Beratung und Hilfe erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Hinweise zum Geschenklos: Vertragspartner für die Sparkasse ist der Schenkende als Erwerber des PS-Loses. Der Beschenkte hat keinen Herausgabeanspruch, zum Beispiel im Falle eines Widerrufs oder einer vorzeitigen Kündigung.
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